Der Klimawandel schreitet merklich voran. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben ihre jeweiligen Programme bzw. Voraussetzungen zur Förderung von energetischen Modernisierungen ab dem 01.03.2021 vereinfacht. Um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, mussten neue Anreize für u.a. Wohnungseigentümer und Wohnungsmieter geschaffen werden, da das vorhandene Einsparpotenzial gegenwärtig nicht genutzt wird.
Eine Möglichkeit den Energieaufwand für die Kälteerzeugung im Sommer zu reduzieren, ist bekanntlich die Verwendung einer außenliegenden Sonnenschutzanlage. Doch die meisten Mehrfamilienwohnhäusern sind i.d.R. lediglich in den Erdgeschosswohnungen mit einem außenliegenden Sonnenschutz (meist Rollladen) ausgestattet. Die übrigen Wohneinheiten platzieren ihre, meist vom Nutzer selbst gestellte, Sonnenschutzeinrichtungen (z.B. Jalousie) hingegen raumseitig. Diese Vorgehensweise trägt jedoch nur mäßig zur Reduzierung von internen Wärmegewinnen bei, da sich die Wärmeenergie der Sonne, trotz Reflektion und Absorption am Sonnenschutz, bereits innerhalb der Wohnung befindet.
Hier möchten nun die KfW und die BAFA bisherige Anforderungen vereinfachen. Um die Nachrüstung einer außenliegenden Sonnenschutzanlage voranzutreiben, gibt es finanzielle Unterstützung für den Antragsteller.
Der Nachweis nach DIN 4108-2: 2013-02 muss z.B. nur noch für den Raum erbracht werden, der die höchsten Anforderungen hinsichtlich des sommerlichen Wärmeschutzes stellt. Vereinfacht gesagt, es reicht aus, wenn der Raum mit der höchsten Energieaufnahme (Sonnenstrahlung) die Anforderungen einer Förderung erfüllt. Alle übrigen Räume, gelten sodann als nachgewiesen, sofern sie sich bzgl. Fenster, Bauweise und Sonnenschutz vergleichbar zeigen.
Hier heißt es (Zitat):
Dazu ist mindestens ein Nachweis nach DIN 4108-2: 2013-02 für den Raum zu führen, für den sich die höchsten Anforderungen bezüglich des sommerlichen Wärmeschutzes ergeben. Dabei sind nur solche Räume zu berücksichtigen, die im Rahmen der Einzelmaßnahme mit einer geförderten Sonnenschutzeinrichtung versehen werden. Werden die Anforderungen für den kritischen Raum eingehalten, kann die Einhaltung auch für die anderen Räumen (bei gleichen Fenstern, gleicher Bauweise sowie gleichen Sonnenschutzsystemen) angenommen werden.
Darüber hinaus entfällt sogar der zuvor genannte Nachweis, sofern bereits geförderte energetische Modernisierungen, im Bereich der Fassade (Fenster, Vorhangfassade), durchgeführt werden sollen, also der außenliegende Sonnenschutz als Bestandteil der Gesamtmaßnahme verstanden wird.
Hier heißt es (Zitat):
Wird die Installation von Sonnenschutzeinrichtungen dagegen im Zusammenhang mit der geförderten Erneuerung oder Ertüchtigung von Fenstern, Dachflächenfenstern oder Vorhangfassaden als Umfeldmaßnahme mitgefördert, ist ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2: 2013-02 für die Förderung nicht erforderlich.
Im Übrigen liefert der außenliegende Sonnenschutz nicht nur Einsparpotenzial im Sommer. Gerade auch in der kälteren Jahreszeit können z. B. außenliegende Rollladenanlagen zur Reduzierung der Energiekosten beitragen, da die im geschlossenen Zustand (fast) stehende Luftschicht, zwischen Rollladenpanzer und Fenster befindlich, zur Reduzierung des Wärmedurchgangs (U-Wert) beiträgt.
Das Investitionsvolumen und die Höhe der Förderung, bei Einzelmaßnahmen, gibt die BAFA wie folgt an:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).
Falls Sie weitere Fragen zum Thema >Förderung von Sonnenschutzanlagen< ergeben sollten, dann sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern bei der Projektierung Ihrer Baumaßnahme.
Quellenverzeichnisse (Link):
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