Gebäudeinspektionen (nur Überprüfung)
Vorbemerkung:
Sollten sich bei Ihnen noch keine regelmäßigen Gebäudeinspektionen etabliert haben, stellen wir Ihnen kurz die wichtigsten Fragen vor, die für eine Einführung sprechen, um Ihre Immobilien sicher, vertragsgerecht und ökonomisch betreiben zu können.
- Sind alle baurechtlich Auflagen des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes erfüllt?
- Sind alle mechanischen Bauteile in einem gebrauchsfähigen u. mängelfreiem Zustand?
- Sind alle kraftbetriebenen Anlagen in einem verkehrssicheren u. mängelfreiem Zustand?
- Sind Schäden am Bauwerk ersichtlich und müssen Instand gehalten/gesetzt werden?
- Sind alle erforderlichen Beschilderungen und Hinweise vorhanden, aktuell und intakt?
- Wie ist es um die Sauberkeit im und am Objekt bestellt?
- Sind alle Verkehrsflächen verkehrssicher?
Hinweis:
Bereits kleinere Schäden/Mängel können, bei regelmäßiger Inspektion, rechtzeitig aufgezeigt und Instand gehalten werden, bevor sich diese ausweiten und Instandhaltungskosten unnötigen erhöhen. Im schlimmsten Fall ist die Instandsetzung des gesamten Bauteils erforderlich.
Flucht- und Rettungswegen:
Flucht- und Rettungswege sind im Evakuierungsfall maßgebend, um Menschen unbeschadet und schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen. Darum sollte auch ein erhöhtes Augenmerk auf die Funktionalität - sind T30RS auch wirklich dichtschließend, sind Blindzylinder montiert, ist die Panikfunktion (Schloss) intakt, etc. - aller Bestandteile gelegt werden.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich keine vermeidbaren Brandlasten (z. B. Schuhschrank im Hausflur) in den Wegen befinden. Sollten hingegen Inventar mit geeigneter Brandschutzklasse vorhanden sein, wird dies entsprechend vermerkt.
Nicht zuletzt legen wir auch ein Augenmerk auf die zugehörige Elektroinstallation. Stehen ggf. Wiederholungsprüfungen an Rauch-, Brandmeldern, RWA, Türfeststelleinrichtungen oder beleuchteten Piktogrammen (zzgl. Notbeleuchtung) an. Stehen diese Anlagen in Funktion oder sind ggf. beschädigt.
Gern bieten wir Ihnen zudem die Prüfung der 2. Rettungswege an, sofern der jeweilige Mietbereichszugang von Seiten der AuftraggeberInnen koordiniert werden kann.
Sichtbaren Brandschotts:
Im Bereich von Brandwänden bzw. wechselnden Brandabschnitten müssen sämtliche Wand- und Deckendurchdringungen brandschutztechnisch so beschaffen sein, dass diese im Brandfall z. B. 90min lang den Flammen standhalten können, bis das Feuer auf den benachbarten Abschnitt überspringen kann. Diesbezüglich werden von uns sämtliche, ohne weiteres einsehbare, Durchdringungen auf erforderliche bzw. intakte Kabelschotts (Brandschutzmörtel/-steine), Rohleitungsmanschetten (BSM), Brandschutzklappen (BSK) oder Tellerventile hin geprüft.
Brandschutzeinrichtungen:
Sind erforderliche Brandmelde- (z. B. Rauchmelder, Feuermelder (BMZ), manuelle Brandmelder, etc.) und Feuerlöschanlagen (z. B. Feuerlöscher, Trocken-/Nasshydranten, Sprinkleranlagen, etc.) incl. entsprechender Beschilderungen vorhanden und intakt?
Türen und Fenster:
Sämtliche für uns zugängliche Fenster- und Türanlagen werden betätigt und in Augenschein genommen. Die nachfolgenden Fragestellungen protokolliert.
Sind alle Tür- und Fensterbeschläge korrekt eingestellt? Sind abschließbare Griffoliven am 2. Rettungsweg verbaut? Laufen die Türfallen in die zugehörigen Schließbleche? Sind Türschließer zu justieren? Sind ggf. Verglasungen defekt? Sind Schließzylinder und Türschlösser gängig? Passen die zur Verfügung stehenden Schlüssel bzw. Schließungen auf die zugeordneten Schließzylinder?
Aufzüge, Fahrtreppen, Bühnen:
Diese Anlagen unterliegen nicht nur einer regelmäßigen Prüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen und Wartung durch ein entsprechendes Fachunternehmen, sondern muss vom Betreiber in einem funktionsfähigen und sicheren Zustand gehalten werden. Z. B. werden gemäß der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung vom Aufzugswärter umfangreiche Überprüfungen (Inaugenscheinnahmen) der Aufzugsanlage gefordert.
Wir unterstützen sie gern bei der Erfassung und Kontrolle Ihrer Betreiberverpflichtungen.
Dach und Fach:
Die Gebäudesubstanz sollte regelmäßig überprüft werden, um zeitnah bzw. bereits in den Anfängen Schäden zu erkennen und zu beseitigen. So lassen sich nicht nur Instandhaltungskosten reduzieren, sondern erheblichere Schäden, die ggf. eine Instandsetzung (Erneuerung) des Bauteils zur Folge haben können, vermeiden.
Im Besonderen richten wir unser Augenmerk auf:
- Fassadenteile: Verschmutzung (Vermoosung, Flechten, Mauerspinnen, etc.) und Zustand (Feuchtigkeit, Risse,
Hohlstellen bzw. Wölbungen, Farbabplatzungen, etc.) der sichtbaren Oberfläche
- Sichtmauerwerk: < wie zuvor >
- Beton- und Stahlbetonteilen: < wie zuvor, jedoch zzgl. Kiesnester, korrodierte Stahlarmierung
(nach mechanischer Entfernung gerissener Betondeckung >
- sämtliche Innenwandflächen (sofern zugänglich): auf Verschmutzung (Flecken, Graffiti, Aufkleber, etc.)
und Zustand (Feuchtigkeit, Risse, Hohlstellen bzw. Wölbungen, Farbabplatzungen, etc.),
nebst Zustand von Elektroinstallationen.
- sämtliche Boden und Deckenbeläge (sofern zugänglich): < wie zuvor >
- Dachhaut (sofern zugänglich): Verschmutzung (Vermoosung, Flechten, Laub, Geäst, Unrat, etc.),
Zustand (Risse, Wölbungen, Abplatzungen, Fehlstellen, etc.) der sichtbaren Oberfläche und Randanschlüsse.
Zudem Bewertung der technischen Einrichtungen (Be- und Entlüfter, Blitzschutz, Sekuranten, etc.)
- Dachentwässerung: Verschmutzung (Laub, Geäst, Unrat, etc.), Zustand (Leckagen, Laubfänge, Korrosion,
Verstopfungen, etc.) der sichtbaren Einrichtungen
Hinweis zur nichttragende und tragende Baukonstruktion:
Unsere Inaugenscheinnahme zeigt lediglich sichtbare Mängel an. Ob die von uns im Inspektionsbericht als beschädigte deklarierte nichttragende und tragende Baukonstruktion in ihrer statischen Funktion als tauglich zu erachten ist, muss durch die AuftraggeberInnen selbst bzw. durch einen Bausachverständigen abschließend geklärt werden.
Technische Anlagen:
Der Zustand technischer Anlagen sollte regelmäßig überprüft werden, um zeitnah bzw. bereits in den Anfängen Schäden zu erkennen und zu beseitigen. So lassen sich nicht nur Instandhaltungskosten reduzieren, sondern erheblichere Schäden, die ggf. eine Instandsetzung (Erneuerung) des Bauteils zur Folge haben können, vermeiden. Darüber hinaus wird die Betriebssicherheit (durch Verringerung von Betriebsstörungen und das Erkennen und Beseitigen von Gefahren), durch betreibereigene Inspektion, zusätzlich erhöht. Die betreibereigene Inspektion ersetzt jedoch nicht die bauaufsichtlich geforderten Wartungen und Prüfungen durch zertifizierte Fachunternehmen.
Im Besonderen richten wir unser Augenmerk auf:
- die Heizungsanlage: Steht die Anlage in Funktion? Liegen die Betriebsdrücke, Speichertemperaturen und
Temperaturdifferenzen (Vorlauf/Rücklauf) im SOLL bzw. erscheinen diese im Hinblick auf den Wärmebedarf
nachvollziehbar? Steht die Betriebsart auf Automatik bzw. WW-Aufbereitung? Sind alle Systemtrenner vorhanden
und funktionsbereit? Überprüfung der Anlagenperipherie (nur Heizraum) auf Leckagen, fehlende Isolation,
sonstige Auffälligkeiten. Liegen Wartungs- und Prüfnachweise vor?
- Tankraum: Ist der ölfeste Anstrich schadhaft? Sind Leckagen ersichtlich? Steht das Leckortungsgerät in Funktion?
Gibt es eine Tankauskleidung? Wenn ja, wann zuletzt gereinigt/geprüft?
- Gasanschlussraum (HAR): Steht die Versorgung in Funktion? Sind ggf. Anlagenteile ohne Funktion und gegenwärtig
nicht sach- und fachgerecht zurückgebaut? Entspricht der Betriebsdruck – nach Druckminderer – der vorh.
Anlagenkonzeption? Liegen die Verbrauchszähler innerhalb der Eichfrist. Sind an den Zählern Laufgeräusche
wahrnehmbar? Sind Korrosionsspuren erkennbar? Liegen Wartungs- und Prüfnachweise vor?
- Wasseranschlussraum (HAR): < wie zuvor > zzgl. Prüfung der Absperreinrichtungen auf Funktion. Wann wurde der
Rückspülfilter zuletzt betätigt. Steht die Wasseraufbereitung in Funktion? Sind Stagnationsleitungen
(z. B. Bypässe, etc.) vorhanden?
- Elektroraum: Befinden sich die Verbrauchszähler innerhalb der Eichfrist? Sind alle stromführenden Anlagenteile
mit Berührungsschutzeinrichtungen ausgestattet? Sind Stromleitungen augenscheinlich nicht abgesichert und
ggf. nicht von einem Zähler erfasst? Sind die Hausanschlusskästen für Strom, DSL, SAT abgesichert?
Beschilderungen aller Art:
Alle zugänglichen bzw. sichtbaren Beschilderungen und Hinweise werden hinsichtlich ihrer Aktualität, Sauberkeit, Lesbarkeit geprüft. Sind die Beschilderungen im Bereich der Flucht- und Rettungswege plausibel und auskömmlich bzw. stimmen diese mit den Positionierungen im Flucht- und Rettungswegeplan überein? Sind die Tableaus von Aufzugs-, Klingel- und Briefkastenanlagen sauber und einheitlich beschriftet? Sind Aushänge (Schwarzes Brett, Schaukasten, etc.) aktuell, übersichtlich und lesbar?
Sauberkeit:
Grundsätzlich achten wir innerhalb des Objekts, sowie im Bereich der Außenanlagen (ggf. Müllraum) darauf, ob der gegenwärtige Zustand dem Leistungsverzeichnis >Unterhaltsreinigung< entspricht. Sollte der Eindruck entstehen, dass Teilleistungen nicht erbracht wurden oder der vereinbarte Turnus nicht den Erfordernissen entspricht, wird dies entsprechend vermerkt
Verkehrssicherung:
Sämtliche Verkehrsflächen innerhalb des Objekts (Flure, Treppenhäuser, etc.) sowie im Bereich der Außenanlagen (Fußwege, Stellplatzflächen, Fahrbahnen, etc.) auf Ihrem Grundstück, werden von uns auf ihre Verkehrssicherheit hin geprüft.
Haben wir den von Ihnen benötigten Inspektionsbaustein nicht gelistet? Sprechen Sie uns!
Wir ermitteln auch in diesem Fall gern passende Dienstleistungsangebote.