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Budgetplanung

Durch unsere langjährigen Erfahrungen in der technischen Bestandsverwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern, können wir eine kompetente und aussagekräftige Ermittlung und ggf. Überwachung sämtlicher Budgetgruppen sicherstellen.

 

Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Dienstleistungsmodulen an, aus denen wir gemeinsam eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gesamtleistungen erstellen können.

- Wird ausschließlich eine Budgetierung der Instandhaltung, gemäß Kostenspiegel der letzten Jahre, sowie

   Inspektion der Örtlichkeit (im Hinblick auf bereits erforderliche Maßnahmen), gewünscht?

- Beabsichtigen Sie die Einführung einer softwarebasierten Ausstattungsliste (mit hinterlegten

   Instandsetzungskosten und voraussichtlicher Lebensdauer), um Ihre Budgetplanung exakter zu bemessen?

- Benötigen Sie ausschließlich die Budgetierung Ihrer Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen,

   auf Grundlage von fachplanungs- und gewerkspezifischen Angeboten?

- Möchten Sie sämtliche, objektrelevanten Budgetgruppen neu ermitteln?

- Steht die Erweiterung Ihres Immobilienbestands an und Sie benötigen eine Aufstellung über ersichtliche

   Instandhaltungs- und Instandsetzungsrückstände infrage kommender Objekte.

In Vorbereitung auf die jeweilige Budgetermittlung können wir Sie auch

bei der Grundlagenermittlung unterstützen, indem wir:

 

- Ortsbesichtigungen durchführen, um den IST-Zustand zu ermitteln und zu protokollieren.

- vorh. Projektierung einbeziehen, anhand derer wir Leistungsverzeichnisse erstellt und Angebote

   eingeholt werden können.

- Vorjahresbilanzen einbeziehen, um Mittelwerten zu ermitteln.

- Strategien/-wechsel auf Erfordernisse prüfen, ggf. aufgrund neuer mietvertraglicher Pflichten, hinsichtlich

   der Reduzierung von Ausfallwahrscheinlichkeit technischer Anlagen (Redundanzen?!)

- entsprechend der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, eine Priorisierung (in Anlehnung an das

   Eisenhower-Prinzip) vornehmen.

 

Haben wir die von Ihnen gewünschte Dienstleistung nicht gelistet? Sprechen Sie uns!

Wir ermitteln auch in diesem Fall gern passende Dienstleistungsangebote.

 

 

Was verstehen wir unter Instandsetzung:

Die Instandsetzung beinhaltet die zyklischen Aufwendungen für die Wiederherstellen der Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit, für bestimmte Dauer. Es ist u. a. die Erneuerung eines umfassenden Bauteils des Gebäudes, so dass wieder ein neuer Lebenszyklus entsteht. Instandsetzung kompensiert die Altersentwertung und wird erst gegen Ende der Lebensdauer eines Bauteils vorgenommen. Instandsetzungen können teilweise einen wertvermehrenden Anteil aufweisen und eine Mietzinsanpassung bewirken, wenn sie umfassend sind oder einen erhöhten Qualitätsstandard ergeben. Instandsetzungen haben meistens Projektcharakter und werden als Einzelmaßnahmen budgetiert.

 

Tragwerk:

Altersbedingter Ersatz von Beton- (z. B. Erneuerung von Außentreppen) und Mauerwerk, Stahlkonstruktionen, Holzbau- und Zimmerarbeiten etc.

 

Fassaden:

Umfassende Fassadensanierung (Ausbesserungen von Untergründen und Komplettanstrich) oder Fassadenisolation (WDVS), Gesamtersatz von Sonnenschutzanlagen

 

Fenster, Türen, Tore:

Vollständiger Ersatz der Fenster-, Tür- oder Toranlage.

 

Installationen:

Gesamtheitliche Erneuerung von Bau- bzw. Anlagenteilen der Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimainstallation, im jeweils abgeschlossen Anlagenbereich (z. B. im Rahmen einer Wohnungssanierung)

 

Ausbau:

Gesamtheitliche Erneuerung und umfassende Sanierung (z. B. gebäude-, geschoss- oder einheitsweise) von Ausbauten, Boden-, Wand- und Deckenbelägen, Schalter, Kücheneinbauten inkl. fest eingebaute Geräte, etc. (z. B. im Rahmen einer Wohnungssanierung)

 

Außenanlagen:

Neugestaltung von Garten- und Umgebungsanlagen, Wegen und Plätze

 

 

Was verstehen wir unter Instandhaltung:

Die Instandhaltung beinhaltet die Bewahrung der Gebrauchstauglichkeit durch einfache und ggf. regelmäßige Maßnahmen. Es sind Reparaturmaßnahmen an Bauteilen oder Ersatz einzelner Geräte oder Installationen. Die jährlichen Aufwendungen betragen als Richtwert 0.4% des Gebäudeneuwertes (+/- je nach Gebäudealter). Instandhaltung ist eine Aufwandposition. Gegenüber der Instandsetzung wird i.d.R. nicht projektspezifisch sondern objektspezifisch budgetiert.

 

Tragwerk:

Reparaturen an Beton- (z. B. Betonsanierung) und Mauerwerk (z. B. Setzungsrisse), Stahlkonstruktionen, Holzbau- und Zimmerarbeiten, etc.

 

Dach:

Reparaturen an Dacheindeckung, Flachdächern, Blechwerk, etc.

 

Fassade:

Reparaturen, wie Putz- und Malerarbeiten an Fassaden (z. B. Spechtschaden im WDVS), Reparaturen und Einzelersatz an Sonnenschutzanlagenteilen, dauerelastischen Fugen, etc.

 

Fenster, Türen, Tore:

Reparaturen und partieller Einzelersatz an Fenster-, Tür- und Toranlagen oder Glasabschlüssen etc. (z. B. Austausch von Beschlägen oder Schlössern)

 

Installation:

Reparaturen und partieller Einzelersatz von Bauteilen und Installationen an Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Elektroanlagen.

 

Ausbau:

Reparaturen und partielle Sanierung einzelner Räume, Boden-, Wand- und Deckenbelägen, Reparaturen an Einbauten, an Küchen inkl. Einzelersatz von eingebauten Geräten, etc.

 

Außenanlagen:

Unterhalt und Reparaturen von Umgebungsanlagen, Wegen und Plätzen, periodischer Baumschnitt und Pflanzenersatz.

 

Was verstehen wir unter Modernisierung:

Vereinfacht gesagt, eine Instandsetzung, nach dem „neusten Stand“ bzw. gemäß den anerkannten Regeln der Technik, die eine Verbesserung des Objektzustands aus ökonomischen als auch ökologischen Sicht bewirkt.

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