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Baumanagement:  Versicherungsschäden

Vorbemerkung:

Bzgl. der von uns angebotenen Leistungsmodule und deren Inhalte, möchten wir auch auf die Rubrik >Überwachung von Baumaßnahmen< hinweisen.

 

Hinweis >Regiekosten für Schadenregulierung<:

Die Regiekosten werden von vielen Objektversicherungen als Teil der Instandsetzungskosten betrachtet und somit reguliert. Teilweise werben Versicherungen sogar, gegenüber den Verwalter:innen, damit, großzügigen Prozentsätzen für die Erstattung von Regiekosten zu gewähren. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen, schützen Sie sich vor möglichen Verdachtsmomenten, dass ggf. Sie zu Ungunsten Ihrer Kunden höhere Versicherungsprämien in Kauf nehmen, um selbst von pauschal anrechenbaren Regiekosten zu profitieren.

 

Durch unsere langjährigen Erfahrungen in der technischen Betreuung und Bauüberwachung sowie Schadenregulierung, können wir eine kompetente und hochwertige Überwachung, Leitung, Regulierung sämtlicher Roh- und Ausbaugewerke sicherstellen.

 

Die Ermittlung der möglichen Regulierungs- und Verhandlungsgrundlagen erfolgt anhand von:

- individuellen Objektpolicen (Vertragsvereinbarungen)

- besonderen objektübergeordneten Vertragsbedingungen (Rahmenvertrag)

- bisherigen Schadensbilanz (Kulanzanträge)

- möglichen Rabattierungen

- eventuellen schadenübergreifenden Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierung)

 

Elementarschäden aller Art:

Sturm (>WS8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Vulkanausbrüche oder auch Schneedruck sind als Elementarschäden – durch Einwirkung der Natur entstanden – zu verstehen. Mit Ausnahme von Erdbeben und Vulkanausbrüchen, können wir Erfahrungen, in Bezug auf die Projektierung - in Abstimmung mit den Schadenregulierer:innen (Versicherungen) - von regulierbaren Instandsetzungskonzepten, sammeln können.

 

Wasserschäden (Leckagen):

Ob und in welchem Umfang Wasserschäden reguliert werden, hängt bekanntlich von einigen Faktoren ab. Dabei spielt nicht nur der Versicherungsumfang (alle Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb und/oder außerhalb des Gebäudes, nur Druckleitungen, nur Bauteile die unterputz verbaut sind, etc.) eine Rolle. Ggf. lassen sich die Versicherungen auf eine umfangreichere Kostenbeteiligung ein, wenn ihr Eintrittsrisiko an anderer Stelle geschmälert wird. Wie ist es um die Kosten einer Ersatzwohnung bestellt, wenn die schadhafte Wohnung unbewohnbar wird? Durch die Bearbeitung einer Vielzahl von Wasserschäden (z. B. nach Löscheinsatz der Feuerwehr) können wir auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen, um das für Sie bestmöglich Ergebnis zu erzielen.

 

Brandschäden:

Brandschäden beinhalten – im Besonderen, wenn auf den Einsatz von Löschwasser nicht verzichtet werden konnte – i.d.R. den größten Instandsetzungsaufwand. Unabhängig von der Beseitigung alle Wasserschäden, steht zudem die Instandsetzung der Elektroinstallation sowie die Bestandteile des baulichen und technischen Brandschutzes an. In Einzelfällen muss die Tragfähigkeit von statisch relevanten Bauteilen nachgewiesen werden. Ggf. stehen umfangreiche Instandsetzung des Bauteils an. Sollte die Beseitigung von Brandrückständen (Russ, etc.) nicht mehr möglich sind, sind umfangreiche Instandsetzung der Ausbaugewerke notwendig.

Unabhängig der Regulierung von Schäden am Bauwerk und/oder der Mietsache unterstützen wir auch - auf Ihre Anfrage hin - die betroffenen Mieter:innen, wenn es um die Regulierung von Inventarschäden (Hausratversicherung) geht.

 

Einbruchschäden:

Die Instandsetzung von Einbruchschäden geht meist, im Rahmen der anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen, mit einer Verbesserung des Einbruchschutzes einher. Gern stimmen wir entsprechende Verbesserungsmaßnahmen mit Ihnen und Ihren Versicherungen ab. Wer welche Mehrkosten für die jeweilige Ertüchtigung übernimmt, ist abhängig von der Schadenshistorie, den zu erwartenden Risiko und nicht zuletzt dem Verhandlungsgeschick.

 

Vandalismusschäden:

Ob im Einzelfall Versicherungsschutz besteht, kann bereits eine Frage der Formulierung bzw. Darstellung des Schadens sein, sofern die Regulierung von Vandalismusschäden Teil der Vertragsleistung ist. In einigen Fällen – etwa bei der Beseitigung von Graffiti – können von Seiten der Kommune sogar Kostenbeteiligungen oder Beseitigungsleistungen in Anspruch genommen werden. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten gern im Einzelfall.

 

 

Haben wir die von Ihnen benötigte Leistung nicht gelistet? Sprechen Sie uns an!

Wir ermitteln auch in diesem Fall gern passende Dienstleistungsangebote.

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